Exportkontrolle

Die Humboldt-Innovation GmbH ist ein Ort der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Bildung. In diesem Sinne pflegt die Humboldt-Innovation internationale Kooperationen und Zusammenarbeit. Die damit verbundene Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr durch die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern, wie z.B. wissenschaftlicher Gerätschaften, Materialien oder Software, aber auch dem Transfer von geistigem Gut (z.B. Technologien, Know-how, wissenschaftliche Dienstleistungen) ergibt die Verpflichtung zur Einhaltung der dafür geltenden Gesetze und Vorschriften – hierfür ist eine Exportkontrolle notwendig.

Die Humboldt-Innovation möchte sicherstellen, dass Wissens- und Forschung und wissenschaftlicher Austausch im Einklang mit ihren eigenen Leitlinien und ethischen Grundsätzen erfolgt.

Das gesetzliche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf und schränkt diesen in ausgewählten – sicherheitsrelevanten – Bereichen ein. Freiheit und Schranken erfordern die eigenverantwortliche Beachtung jedes Teilnehmers bzw. jeder Teilnehmerin. Zweck der Schranken in der deutschen und europäischen Exportkontrolle sind im Kern die Verhinderung von

  • Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen,
  • unkontrollierter Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern
  • Terrorismus, Repression oder Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch sensible Güter.

Auch zivile Güter, die den Zweck der Schranken unterlaufen oder unterlaufen könnten (sog. Dual-Use-Güter), und in bestimmten Fällen der Wissensaustausch (sog. „technische Unterstützung“) unterliegen den Regelungen der Exportkontrolle.

Verstöße können zu persönlichen strafrechtlichen Konsequenzen wie Geld- und/oder Freiheitsstrafen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen.

Um ihre Mitarbeiter*innen und sich selbst vor diesen Konsequenzen zu bewahren, hat die Humboldt-Innovation einen Exportkontrollbeauftragten bestellt, der einerseits Beratung und die Klärung von Zweifelsfällen anbietet und andererseits Mitarbeiter*innen in Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt. Sie erreichen den Exportkontrollbeauftragten der Humboldt-Innovation unter: exportkontrolle@humboldt-innovation.de.