Grundsätzliche Voraussetzungen
Wer kann einen Antrag für das EXIST-Gründerstipendium stellen?
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
- Gründerteams bis max. 3 Personen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Förderung durch EXIST?
- Haben Sie eine innovative Geschäftsidee für ein Produkt und/oder eine Dienstleistung?
- Lässt sich das Alleinstellungsmerkmal ihrer Geschäftsidee und Abgrenzung zu bestehenden und etablierten Angeboten am Markt darstellen?
- Hat ihre Idee Marktpotential und lässt sich skalieren?
- Hat das Gründerteam die für eine erfolgreiche Umsetzung wichtigen Kompetenzen?
- Lässt sich der Wissenstransfer aus der Universität darstellen? Wie fließt an der Universität entstandenes Wissen in die Gründung ein?
Diese Punkte werden im Kapitel "Bewertungskriterien" näher erläutert.
Checkliste des BMWi
Das Existenzgründungsportal des BMWi stellt folgende Fragen um Vorraussetzungen für EXIST abschätzen zu können:
- Dient die Förderung der Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, der Entwicklung marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen oder der gezielten Vorbereitung einer anspruchsvollen innovativen Gründung aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung?
Das SPIN-OFF Team der Humboldt-Innovation unterstützt bei der Evaluation des Potentials und des Innovationsgehaltes der Geschäftsidee und unterstützt in allen Phasen der Gründung.
- Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland, die in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden ist?
Bei der Beantragung über die Humboldt-Innovation immer "JA", da die HI als Transferstelle und 100%iger Tochter der Universität in "B!Gründet! (Gründungsnetzwerk für den Raum Berlin) eingebunden ist. Das betreuende Gründungsnetzwerk muss mit den Gründern während der Förderung mindestens zwei Präsentationen zum erreichten Stand der Businessplanerstellung durchführen und korrigierend einwirken.
- Wird die Projekt begleitende Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk oder einen Gründungsberater (Coach) gewährleistet?
JA. Durch die Humboldt-Innovation und Coaches aus dem Netzwerk.
- Wird dem Gründer von der Antrag stellenden Einrichtung ein Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung gestellt?
JA. Die Humboldt-Innovation unterstützt bei der Mentorensuche und stellt bei Förderzusage kostenlose Räume im Gründerhaus zur Verfügung.
- Ist es ausgeschlossen, dass der Gründer andere Stipendien oder Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhält?
Zu prüfen durch den Gründer und die Humboldt-Innovation. Die Gründer erklären in der "Gründererklärung" (Anlage 3), dass Sie sich an die Bedingungen halten?
- Ist es gewährleistet, dass Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit erst nach Projektbeginn erfolgen?
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Gründung der Rechtsform darf erst nach Förderzusage stattfinden. Dies ist ein Ausschlusskriterium.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährleistung einer projektbegleitenden Gründungsbetreuung des Gründers/der Gründerin durch ein Gründungsnetzwerk oder einen Gründungsberater (Coach) mit Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft.
- Das betreuende Gründungsnetzwerk verpflichtet sich, mit den Gründern während der Förderung mindestens zwei Präsentationen zum erreichten Stand der Businessplanerstellung durchzuführen und korrigierend einzuwirken.
- Die antragstellende Einrichtung benennt einen Hochschullehrer bzw. an Forschungseinrichtungen ggf. alternativ einen Forschungsgruppenleiter als fachlichen Mentor und stellt den Gründern kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) zur Verfügung und verwaltet die Fördermittel.
- Das Gründungsnetzwerk benennt in Abstimmung mit dem Gründer eine/n qualifizierte/n Gründungsberaterin/Gründungsberater (Coach) und legt deren/dessen Profil und Referenzen in der Gründungsbetreuung dar.
- Die Gründer erstellen mit dem Gründungsberater und ggf. mit dem Mentor zu Beginn der Förderung einen Coaching/Betreuungs-Fahrplan, der die Umsetzung des Arbeitsplans in einen Businessplan dokumentiert. Hierbei sind folgende Meilensteine fest vorgeschrieben:
Vorlage des Coaching/Betreuungs-Fahrplanes spätestens einen Monat nach Laufzeitbeginn, der den Coachingbedarf der Gründerinnen und Gründer zu grundlegenden und gründungspezifischen Punkten erfasst und die erforderlichen Leistungen des Coachs zeitabhängig strukturiert sowie die weiteren geplanten Qualifizierungsmaßnahmen benennt.
Vorstellung des Zwischenstandes zum Businessplan vor dem Gründungsnetzwerk nach fünf Monaten, insbesondere mit Darstellungen zum Geschäftsmodell, Markt, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale und Wettbewerb.
Übersendung des endgültigen Businessplans nach zehn Monaten mit der Bewertung des Gründungsnetzwerkes oder Coachs an den Projektträger.
Eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium, Beschäftigungsverhältnis oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers/der Gründerin ist ausgeschlossen.
- Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche sind ausgeschlossen.
- Die Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein.