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Verantwortungsleitsätze

Gründer, die das Nachhaltigkeitsseminar besucht haben, erhalten die Leitsätze in Form einer Check-Karte, damit sie regelmäßig die umfassenden Vorgaben erfahrener Unternehmer aus Berlin checken und sich in der alltäglichen Praxis auch daran halten.

Verantwortungsgrundsätze

Der Ehrbare Gründer
Leitsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung für Unternehmensgründer

Verantwortungsgrundsätze

1. Der Ehrbare Gründer richtet sein Wirtschaften auf Dauer aus.

Langfristige Erfolgsorientierung leitet verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Ökonomische, soziale und ökologische Folgen für die heutige und die zukünftigen Generationen werden bereits bei der Unternehmensgründung berücksichtigt.

2. Der Ehrbare Gründer richtet sein Handeln an Tugenden aus, die langfristiges Vertrauen schaffen.

Neben Fachkompetenz sind vor allem persönliche Integrität und Glaubwürdigkeit unerlässlich, um langfristig Vertrauen aufzubauen. Dieses Vertrauen wird auch dadurch gestärkt, dass Entscheidungen auf Grundlage eines transparenten Entscheidungsprozesses nachvollziehbar getroffen werden.

3. Der Ehrbare Gründer achtet die Rechte und die Würde seiner Mitarbeiter und behandelt sie fair und menschlich.

Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind die Grundlage für ein langfristig erfolgreiches Unternehmen. Verantwortungsvolle Mitarbeiterführung fördert Talente, Leistungsfähigkeit, Kreativität und Eigenverantwortung. Entscheidungen werden ehrlich, nachvollziehbar und rechtzeitig übermittelt. Dazu gehört auch eine angemessene Entlohnung. Negative Folgen für einzelne Mitarbeiter werden mit Taktgefühl behandelt und im Härtefall mit zur Verfügung stehenden Mitteln sozial abgefedert. Die Benachteiligung einzelner Gruppen wird vermieden, denn sie behindert die Entfaltung von wertvollen Potenzialen und gefährdet den Zusammenhalt der Belegschaft. Dies gilt insbesondere für internationale Aktivitäten in Ländern mit niedrigeren Standards.

4. Der Ehrbare Gründer verhält sich redlich im Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten.

Erfolgreiche Beziehungen zu Kunden und Lieferanten beruhen darauf, dass gegebene Versprechen insbesondere hinsichtlich des Stands der Technik und Sicherheit sowie Qualität, Lieferzeit und des Zahlungszieles eingehalten werden. Jedem Geschäftspartner auf Augenhöhe zu begegnen und keine Art von Korruption zu unterstützen, zeichnet verantwortungsvolles Geschäftsgebaren aus. Lieferanten oder Kunden, die Zwangsarbeit, Kinderarbeit und andere Formen der Ausbeutung praktizieren, werden nicht toleriert.

5. Der Ehrbare Gründer wahrt die Interessen der Investoren.

Wird ein Gründer fremdfinanziert, ist er verantwortlich dafür, termingerecht die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Gibt es Miteigentümer am Unternehmen, ist er verantwortlich für ihr im Unternehmen gebundenes Vermögen, übernimmt keine unangemessenen Geschäftsrisiken und informiert sie wahrheitsgemäß, zeitnah und vollständig über den Geschäftsgang. Darüber hinaus strebt er eine angemessene Verzinsung des Kapitals seiner Investoren an.

6. Der Ehrbare Gründer verhält sich fair gegenüber seinen Wettbewerbern.

Die Marktwirtschaft ist gekennzeichnet durch die Existenz von Konkurrenz und mitunter hartem Leistungswettbewerb. Dabei sind die Regeln eines fairen Wettbewerbs, der sich auch durch den Respekt gegenüber dem Wettbewerber auszeichnet, einzuhalten.

7. Der Ehrbare Gründer unterstützt das Gemeinwohl in der Gesellschaft.

Unternehmen sind ein integraler Bestandteil der Zivilgesellschaft. Sie leben von Voraussetzungen, die sie selbst nicht geschaffen haben. Gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, ist ein Zeichen bürgerschaftlicher Verankerung. Freiwilliges gesellschaftliches Engagement hilft dem Unternehmensumfeld und stärkt die Reputation und das Vertrauen in das freie und verantwortungsvolle Unternehmertum.

8. Der Ehrbare Gründer bedient berechtigte Interessen der Öffentlichkeit nach Information.

Unternehmerische Entscheidungen, die über den alltäglichen gesellschaftlichen Einfluss hinausreichen, begründen ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit nach Information, dem offen und transparent entsprochen werden sollte.

9. Der Ehrbare Gründer fördert die Weiterentwicklung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung durch sein gutes Vorbild.

Über das unternehmerische Handeln hinaus stabilisiert das öffentliche Eintreten für die Soziale Marktwirtschaft und die freiheitlich demokratische Grundordnung die gesamte Gesellschaft. Dieser Zweiklang schützt die gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt und wahrt den sozialen Frieden nachhaltig.

10. Der Ehrbare Gründer beachtet das Prinzip der ökologischen Nachhaltigkeit.

Die natürlichen Ressourcen des Planeten bilden das wirtschaftliche Fundament jeder Gesellschaft. Es gilt die natürlichen Rohstoffe auf möglichst nachhaltige Weise zu nutzen, entstehende Emissionen so gering wie möglich zu halten und in umweltfreundliche Technologien zu investieren, um die Schöpfung und die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit verantwortungsvoll zu bewahren.

Download der Leitsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung für Unternehmensgründer.